Montag, 8. Juli 2019

Mitteilung der glp Fraktion zur Gemeinderatssitzung vom 08.07.2019

Weisung 4 Erweiterung Schulraum und neue Sporthalle in der Au

Die GLP unterstützt die Weisung und die Variante B wonach die Zielgrösse CHF 18 Mio. betragen soll. Die GLP stört sich aber an der Begründung zu 1.1. Ansiedlung der Kantonsschule Zimmerberg im Ortsteil Au: «Ein wichtiges Argument für den Bau der Turnhallen ist die Ansiedlung der Kantonsschule Zimmerberg in der Au und dem damit gesicherten Mietvertrag.» Damit schafft die Stadt Wädenswil Präjudiz für die Umsetzung der Weisung 8 und 9 Teilrevision der Nutzungsplanung Gebiet AuPark-Areal.

 

Weisung 8 und 9 Teilrevision der Nutzungsplanung AuPark-Areal

Mit dieser Weisung will der Stadtrat das AuPark Areal von der Industriezone C in Wohnzone mit Gewerbe WG5/85% umzonen. Damit anstatt Unternehmen, eine Kantonsschule und Wohnungen auf diesem Gebiet angesiedelt werden können. Dieser Standort eignet sich jedoch aufgrund seiner Kleinräumigkeit nicht für eine Kantonschule. Für diese gibt es deutlich bessere Orte insbesondere auf der Allmend in Horgen, wo der Kanton bereits ein fast 4 Mal grösseres Areal besitzt. Das heisst anstatt langwierige Umzonungen und Rechtswege, könnte der Kanton sofort mit dem Bau der neuen Kantonsschule in Horgen beginnen. Damit könnte Horgen, das deutlich höhere Steuereinnahmen als Wädenswil aufweist, ebenfalls seinen Teil für die Allgemeinheit beitragen. Als Wädenswil vergibt man mit dieser Umzonung das letzte grosse Industriegebiet an top Lage am Zürichsee. Man muss dabei wissen, dass Unternehmen deutlich mehr Steuern zahlen, als dass sie der Gemeinde Aufwand verursachen. Private Personen bis auf einen ganz kleinen Teil Höchstverdiener, kosten die Gemeinde mehr, als dass sie an Steuern bezahlen. Ein Ja zur Umzonung heisst somit klar und deutlich auch ein Ja zu höheren Steuern in Wädenswil. Ein Nein hingegen, ist kein Nein zur Bildung, sondern die Aufforderung die Bildung dort aufzubauen, wo sie schon immer geplant war, auf der Allmend in Horgen. Die GLP wird die beiden Weisungen ablehnen und ein Behördenreferendum unterstützen.

 

Motion Bewilligungspraxis Mobilfunkantennen der Stadt Wädenswil

Mobilfunkantennen werden immer häufiger auf staatlichen Gebäuden errichtet anstelle von privaten Gebäuden. Warum ebenso gut gelegene Villen und Eigentumswohnungen nicht mit Mobilfunkantennen bestückt werden, überlasse ich Ihrer Phantasie. Es gibt aber Menschen, die mit gesundheitlichen Folgen wie Schlafstörungen und Kopfschmerzen auf Mobilfunkantennen reagieren. Dies wurde auch anlässlich der Informationsveranstaltung der Stadt Wädenswil zu Mobilfunkantennen am 26.6. von den anwesenden Fachleuten bestätigt. Diesen Kollateralschaden, geht der Stadtrat ein. Es ist dem Stadtrat dabei egal, dass es Leute gibt, die leiden, lieber will er den technischen Fortschritt auf Biegen und Brechen durchsetzen.