Montag, 26. November 2018

Mitteilung der glp Fraktion zur Gemeinderatssitzung vom 26.11.2018

Weisung 7 - Werkstadt Zürisee: Landverkauf Baufeld A

Die GLP war gegen die staatliche Entwicklung des Rütihofs, weil es ordnungspolitisch gegen unsere politische Überzeugung verstösst. Auch haben wir immer darauf hingewiesen, dass die Risiken die Steuerzahler tragen, interne Kosten nicht weiterverrechnet werden und dass ein Risiko bestehe, dass die Stadt nicht das ganze Land verkaufen kann. Letzteres scheint zumindest unwahrscheinlich, zudem haben doch einige Wädenswiler Unternehmen eine neue Heimat im Rütihof gefunden, dies freut die GLP sehr. Einziger Wehrmutstropfen ist auch bei Käufern des Baufeld A, dass sie kaum zu den guten Steuerzahlern avancieren dürften, was immerhin eine Hoffnung der rechtsbürgerlichen Befürworter des staatlichen Rütihofs war.

 

Interpellation Bewilligungspraxis Mobilfunkantenne

Die GLP unterstützt diese Interpellation dahingehend, dass wir vom Stadtrat erwarten, dass er sich für die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner von Wädenswil einsetzt. Offenbar war es dem Stadtrat nicht bekannt, dass Mobilfunkantennen der neueren Generation auch stark nach unten strahlen. Die Sendeleistung wird deshalb durch die Grenzwerte des Wohnhauses beschränkt. Wir fragen uns deshalb, können wir es verantworten, die Bewohnerinnen und Bewohner der Alterssiedlung derart stark zu bestrahlen? Auch stellt sich die Frage behandelt der Stadtrat Bewilligungen für eigene Gebäude gleich wie die von privaten Hausbesitzern und hält sich der Stadtrat generell an die sich selbst auferlegte Bewilligungspraxis und ist diese noch zeitgemäss? Wie so oft liegt der Teufel im Detail begraben. Von daher sind wir gespannt auf die Antworten des Stadtrates.